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Regeln
Die nachfolgenden
Regeln sind © bei der S.A.G Rheinland!
I. Allgemeine Regeln
I.1. Urheberrecht
Die Soft-Air-Gruppe
Rheinland (S.A.G Rheinland) ist kein eingetragener Verein (e. V.).
Die Urheberrechte am Namen "Soft-Air-Gruppe Rheinland" und des
Kürzels "S.A.G Rheinland" liegen beim Webmaster und der S.A.G
Rheinland
I.2. Neutralität
Mitglieder und Gäste
der S.A.G Rheinland sind dazu verpflichtet, die S.A.G Rheinland
nicht als politische, radikale, illegale oder terroristische
Plattform zu verwenden oder zu missbrauchen.
I.3.
Leiterweisung
Teilnehmer, die gegen
die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen der
Leiter in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht
Folge leisten, können von den Leitern des Spieles verwiesen
werden, ohne Anspruch auf einen ggf. geleisteten Miet- oder
Spielbeitrag zu haben.
I.4.
Eigenverantwortung
Jedes Mitglied und
jeder Gast ist für sein Handeln und Tun selbst verantwortlich und
kann im Falle von Verletzungen des Körpers oder des Geistes als
auch bei Schäden an Material und Ausrüstung keinen Schadensersatz
oder -ausgleich von der S.A.G Rheinland verlangen. Das Mitglied
oder der Gast verzichtet auf rechtliche Schritte gegen die S.A.G
Rheinland.
I.5.
Medien
Die Leitung der S.A.G
Rheinland ist berechtigt das gesamt Spiel oder Teile davon
aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen im Sinne der S.A.G
Rheinland weiter zu verwenden. Mitglieder und Gäste der S.A.G
Rheinland dürfen nach Rücksprache und Erlaubnis der Leiter
Aufnahmen von Bild und Ton für private Zwecke durchführen,
allerdings dürfen keine am Spiel beteiligten Personen auf Bild und
Ton zu erkennen sein. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung
oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit
dem Einverständnis der Leiter der S.A.G Rheinland zulässig.
I.6.
Teilnahmevoraussetzungen
Wer bei Spielen der
S.A.G Rheinland teilnehmen oder dem Team beitreten will, muss mindestens das
20.
Lebensjahr vollendet haben und im vollen Besitz seiner geistigen
und körperlichen Fähigkeiten sein.
I.7.
Unsere Regeln
Sollten einzelne
Punkte dieser Erläuterung "Unsere Regeln" nicht mehr zutreffen,
ausgesetzt werden oder wegfallen, so bleiben die restlichen Punkte
und Regeln davon unberührt und gelten weiterhin.
II. Regeln für die
Sicherheit
II.1. Sicherheitskontrolle
Die Leiter der S.A.G
Rheinland behalten sich das Recht vor, die Ausrüstung von
Mitgliedern, Spielern und Gästen einer Sicherheitsprüfung zu
unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen bei den Spielen nicht
verwendet werden.
II.2. Eigenkontrolle
Mitglieder, Spieler
und Gäste der S.A.G Rheinland sind dazu verpflichtet, ihre
Ausrüstung (besonders die Soft-Air-Waffen) auf Spielsicherheit und
Legalität zu kontrollieren. Soweit die Gegenstände den
Sicherheitsbestimmungen und den Gesetzesbestimmungen des
jeweiligen Landes nicht oder nicht mehr entsprechen, hat das
Mitglied, der Spieler oder der Gast sie selbstständig aus dem
Spielgeschehen und dem Gebrauch zu entfernen.
II.3. Unfall- und Risikoverhütung
Das Mitglied, der
Spieler oder der Gast der S.A.G Rheinland verpflichtet sich dazu,
über das normale Risiko des Soft-Air-Sportes hinausgehende
Gefährdungen für sich, andere Mitspieler, am Spiel unbeteiligte
Personen, Tiere und der Umwelt zu vermeiden. Insbesondere zählt
hier das Schießen auf ungeschützte Körperstellen und ungesichertes
Klettern.
II.4. Alkohol- und
Medikamentenkonsum
Wer Alkohol in einer
Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das
Führen eines Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen unzulässig macht,
darf nicht am Spiel teilnehmen.
II.5. Schutzausrüstung
Mitglieder und Gäste
der S.A.G Rheinland sind dazu verpflichtet, während den Spielen
der S.A.G Rheinland eine Mindestschutzausrüstung zu tragen, die
Ohren, Mund, Nase und Augen komplett abdeckt. Ebenfalls müssen
möglichst alle offenen Hautstellen bedeckt werden. Die
Schutzausrüstung darf während den Spielen nicht abgenommen werden.
II.6. Spielgebiet
Es darf nur auf dem
von der Leitung freigegebenen Gebiet gespielt werden.
II.7.
Zu vermeidende
Trefferzonen
Schüsse auf folgende
Körperstellen sind zu vermeiden: Unbedeckte Körperstellen,
Ungeschützte Stellen des Kopfes, der Hals-Nacken-Bereich und die
Genitalien.
II.8.
Sniper-Soft-Air-Waffen
Bei der Verwendung von
Sniper-Soft-Air-Waffen, also Soft-Air-Waffen mit größerer
Bewegungsenergie um auf große Distanzen zu schießen, darf mit der
jeweiligen Soft-Air-Waffe nur noch auf eine Mindestentfernung von
ca. 20 Metern und mehr auf andere Spieler geschossen werden, um
das Verletzungsrisiko minimal zu halten. Für genauere Regeln zu
den Sniper-Soft-Air-Waffen siehe auch Punkt III.1.c.
II.9.
Pyroeffekte
Jegliche Arten von
selbst gebauten und zweckentfremdeten Pyroeffekten, sowie
Silvesterböllern und Blendgranaten sind auf den Spielen der S.A.G
Rheinland strengstens verboten. Auf den Spielen erlaubte
Pyrotechnik findet Ihr unter den Punkten III.3.a und
III.3.b.
II.10.
Verhalten im Notfall
Sollte sich während
oder außerhalb eines Spieles einmal ein Unfall oder Notfall
ereignen, bei dem sich ein Spieler oder eine andere Person
ernsthaft verletzt hat, ist umgehend das Notfallwort "BLAULICHT"
laut zu rufen. Wenn dieses Wort ertönt sind umgehend alle
Spielhandlungen einzustellen, die Soft-Air-Waffen zu sichern und
sich sofort zur Hilfe des Verletzten zu begeben.
III. Regeln für
Soft-Air-Waffen, Munition, Pyrotechnik und sonstige Ausrüstung
III.1. Soft-Air-Waffen
a) Mitglieder, Spieler und Gäste der S.A.G Rheinland
sind damit einverstanden, dass sie während den Spielen der S.A.G
Rheinland von anderen am Spiel teilnehmenden Personen mit
Soft-Air-Waffen des Kalibers 6 mm, die in Deutschland legal und
frei zu erwerben sind und eine maximale Bewegungsenergie von nicht
mehr als - Langwaffen: 1,5 Joule, Kurzwaffen: 1,2 Joule -
besitzen, beschossen werden dürfen und nehmen somit Verletzungen
durch eben diesen Beschuss frei in Kauf.
b) Ebenfalls garantieren Mitglieder, Spieler und Gäste
der S.A.G Rheinland nur Soft-Air-Waffen des Kalibers 6 mm zu
verwenden, die in Deutschland legal und frei zu erwerben sind und
eine maximale Bewegungsenergie von nicht mehr als - Langwaffen:
1,5 Joule, Kurzwaffen: 1,2 Joule - besitzen.
c) Eine
Ausnahme von Punkt III.1.a und III.1.b stellen so
genannte Sniper-Soft-Air-Waffen da, die eine Maximale
Bewegungsenergie von maximal 3 Joule und ein Kaliber von 6 mm
oder 8 mm besitzen dürfen. Allerdings werden hier besondere
Bestimmungen zur Sicherheit (II.8.) und zur Munition (III.2.c)
geltend. Des Weiteren müssen Sniper-Soft-Air-Waffen erst von den
Leitern für das jeweilige Spiel genehmigt werden, ggf. auch nach
Absprache mit dem Team.
d)
Soft-Air-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 1,5 Joule
dürfen im Ausland (wenn es dort nach Gesetz erlaubt ist) im
Vollautomatikmodus gespielt werden.
III.2. Munition
Mitglieder, Spieler
und Gäste der S.A.G Rheinland sind dazu verpflichtet, nur
Plasitkmunition (BB's) oder biologisch abbaubare Munition (BioBB's
oder BBB's) des Kalibers 6 mm mit einem maximalen Gewicht von 0,25
g zu verwenden, mit folgenden Ausnahmen:
a) Bei
Spielen in Gebäuden sind für Soft-Air-Waffen mit einer
Bewegungsenergie von bis zu 1,5 Joule nur oben in Regel III.2.
genannte Kugeln mit einem Maximalgewicht von 0,20 g zulässig.
b) Bei
Spielen auf Freigeländen sind für Soft-Air-Waffen mit einer
Bewegungsenergie von bis zu 1,5 Joule nur oben in Regel III.2.
genannte Kugeln mit einem Maximalgewicht von 0,25 g zulässig.
c) Bei
Sniper-Soft-Air-Waffen (siehe dazu auch Regel II.8. und
III.1.c) sind Kugeln des Kalibers 6 mm oder 8 mm mit einem
Maximalgewicht von bis zu 0,4 g als Plastik-BB oder BioBB
erlaubt.
III.3. Pyrotechnik
a) Bei den
Spielen der S.A.G Rheinland in Gebäuden oder auf anderen
geschlossenen Geländen dürfen vorher von der Leitung freigegebene
sowie in Deutschland zugelassene AHG's (Airsoft-Handgranaten)
verwendet werden.
b) Bei den
Spielen der S.A.G Rheinland auf freien Geländen dürfen vorher von
der Leitung freigegebene Nebel- und Rauchkörper sowie in
Deutschland zugelassene AHG's (Airsoft-Handgranaten) verwendet
werden.
III.4. Messer
Als Messer dürfen nur
an der Spitze abgerundete Gummi- oder Latexmesser verwendet
werden, die zuvor von der Leitung einer Sicherheitsüberprüfung
unterzogen und zugelassen worden sind.
IV. Spielspezifische
Regeln
IV.1. Ein-Treffer-Regel
Jeder Spielteilnehmer
ist nach einem Treffer, egal wo an seinem Körper, aus dem Spiel
ausgeschieden. Je nach vorheriger Spielabsprache kann nach einem
erfolgten Treffer die Respawn- oder Medicregelung in Kraft treten.
IV.2. Trefferdefinition
Jeder Treffer einer
direkten, nicht abgelenkten Kugel am Körper oder der Ausrüstung,
die man am Körper trägt, zählt als ausschaltender Treffer. Hiervon
nicht betroffen ist der Soft-Air-Markierer, den man in diesem
Moment zum Gebrauch in der Hand / in den Händen hält. Ebenfalls
zählen Querschläger, also Treffer am Körper, die zuvor durch eine
Wand, Geäst oder andere greifbare Faktoren auf den Spieler
abgelenkt wurden.
IV.3. Treffersymbolisierung
Nach einem erfolgten
Treffer hat der betreffende Spieler alle Spielhandlungen
aufzugeben und sich durch das Heben der Hand sowie das Wort
"Raus", "Out" oder eines dieser Worte in Verbindung mit seinem
Spielernamen zu rufen, damit der Treffer für die anderen, in der
Nähe befindlichen Spieler kenntlich ist. Am sichersten ist es,
wenn der Spieler nachdem er getroffen wurde das Spielgebiet in die
Sicherheitszone verlässt. In diesem Falle am besten mit gehobener
Hand, bzw. mit der Soft-Air-Waffe über den Kopf gehalten.
IV.4. Respawnregel
In besonderen Fällen
kann es anstatt der "Ein Treffer und Raus" - Regel auch die
Möglichkeit des Respawn geben, bei der ein getroffener Spieler zu
einem vorher festgelegten Startpunkt seines Teams geht, dort 30
Sekunden wartet und dann wieder ins Spielgeschehen zurück kann.
Diese Regel muss allerdings ausdrücklich vor dem Spielbeginn
zugelassen werden.
IV.5. Objektzerstörung
Manche Spielvarianten
verlangen eine "Objektzerstörung". Hier gilt es in eine vom Feind
besetzte Zone vorzudringen und das dort befindliche Zielobjekt mit
beiden Händen 30 Sekunden lang zu berühren. Nimmt der Spieler eine
oder beide Hände vom Objekt, bevor die Zeit um ist, muss er von
neuem beginnen und wieder bei 30 Sekunden anfangen. Es kann auch
sein, dass es mehrere Objekte gibt, die "zerstört" werden müssen.
IV.6. Medicregel
Nach vorheriger
Spielabsprache können Medics zum Einsatz kommen, welche getroffene
Spieler wieder ins Spiel an der Stelle zurückbringen können / dort
zu "heilen" , an denen diese getroffen wurden. Der Medic muss
durch eine jeweilige Armbinde gekennzeichnet sein und er muss
mindestens eine kleine Medictasche bei sich tragen. Um einen
Spieler zu "heilen" muss der Medic etwas aus seiner Medictasche
herausholen und mit beiden Händen auf den Spieler legen und dort
30 Sekunden halten, was den Behandlungsprozess eines Sanitäters
symbolisiert. Sollte der Medic eine oder beide Hände vom Spieler
und dem Gegenstand nehmen, so muss er die "Heilung" wieder von
vorne beginnen. Der Medicspieler sollte zur Einhaltung der Zeit
eine Uhr bei sich tragen. Auf 5 Spieler eines Teams kommt maximal
1 Medic.
IV.7. Messerregelungen
Gegner durch
"Messerangriffe" aus dem Spiel ausschalten kann nur, wer auch ein
Messer darstellen kann und beim "Messern" das Wort Messer für den
getroffenen Spieler verständlich sagt. Siehe auch die Messerregeln
unter Punkt III.3..
IV.8. "Friendly Fire"
Normaler Weise zählt
in unseren Spielen das so genannte "Friendly Fire", also der
Beschuss mit nachfolgendem Ausscheiden aus dem Spiel von eigenen
Teammitgliedern. |